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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Transportleistungen von AZD Transport.

Platzhalter — juristisch noch nicht geprüft

Dieser Text ist ein unverbindlicher Entwurf zur technischen Fertigstellung der Website. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem echten Geschäftsbetrieb muss er von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft und an dein tatsächliches Unternehmen, deine Versicherung und die geltenden zoll- und transportrechtlichen Vorgaben angepasst werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Transportleistungen zwischen AZD Transport (Einzelunternehmen) (nachfolgend „wir“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) im Verkehr zwischen Deutschland und Marokko.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch uns zustande. Der Kunde erhält eine Sendungsnummer, unter der die Sendung nachverfolgt werden kann.

§ 3 Preise

  • Normale Sendungen: 2,00 € je angefangenes Kilogramm.
  • Mindestpreis je Sendung: 20,00 €.
  • Abholung beim Kunden: pauschal 10,00 €.
  • Dokumente bis 2 kg: pauschal 10,00 €, unabhängig vom Gewicht.
  • Sperrige oder besonders schwere Güter: individueller Pauschalpreis nach vorheriger Prüfung von Fotos, Maßen und Gewicht.

Maßgeblich ist das bei der Annahme festgestellte tatsächliche Gewicht. Weicht es von der Angabe des Kunden ab, informieren wir ihn vor der Weiterbeförderung.

§ 4 Pflichten des Kunden

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Inhalt, Gewicht und Empfänger
  • transportsichere Verpackung der Sendung
  • keine verbotenen oder nicht deklarierten Waren (siehe Seite „Verbotene Waren“)
  • Erreichbarkeit des Empfängers unter der angegebenen Telefonnummer

§ 5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt derzeit bar bei Abgabe oder Abholung, per Überweisung oder auf Rechnung nach Absprache. Eine Online-Zahlung ist in Vorbereitung.

§ 6 Laufzeiten

Wir fahren, sobald das Fahrzeug voll genug ist. Feste Abfahrtstage gibt es deshalb nicht — dafür ist der Preis niedrig, weil keine halbleere Fahrt bezahlt werden muss. Sobald deine Sendung verladen ist, siehst du das in der Sendungsverfolgung.

[Realistische Transportzeiten eintragen, z. B. „in der Regel 7–12 Tage ab Verladung“. Verbindliche Zusagen nur machen, wenn sie eingehalten werden können.] Angegebene Laufzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen durch Zoll, Fähre oder höhere Gewalt begründen keinen Schadenersatzanspruch.

§ 7 Haftung

Es gelten die Regelungen der Seite „Haftung & Versicherung“. [Prüfen lassen, ob und in welchem Umfang die CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) oder §§ 407 ff. HGB Anwendung finden.]

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

[Widerrufsbelehrung ergänzen. Bei Beförderungsverträgen gelten Besonderheiten — bitte anwaltlich klären, ob § 312g Abs. 2 BGB einschlägig ist, und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen.]

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: noch nicht final geprüft