Verbotene Waren
Diese Gegenstände dürfen wir nicht transportieren. Bitte prüfe deine Sendung vor der Abgabe.
Platzhalter — juristisch noch nicht geprüft
Nicht erlaubt
Waffen, Munition und Waffenteile
Zum Beispiel: Schusswaffen, Munition, Messer mit Waffencharakter, Reizgas.
Betäubungsmittel und illegale Substanzen
Zum Beispiel: Drogen jeder Art, nicht verschreibungsfähige Präparate.
Gefahrgut und leicht entzündliche Stoffe
Zum Beispiel: Benzin, Diesel, Spiritus, Gasflaschen und Feuerzeuggas, Feuerwerk und Pyrotechnik, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren und Laugen.
Auch scheinbar harmlose Sprays und Parfüm gelten teilweise als Gefahrgut.
Lose Lithium-Batterien und beschädigte Akkus
Zum Beispiel: Powerbanks ohne Gerät, aufgeblähte oder beschädigte Akkus, E-Bike-Akkus.
Geräte mit fest verbautem Akku bitte vorher mit uns abstimmen.
Bargeld, Edelmetalle und Wertsachen
Zum Beispiel: Bargeld, Gold- und Silberbarren, Schmuck von hohem Wert, Sparbücher.
Für Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz — bitte niemals mitgeben.
Ausweis- und Originaldokumente im normalen Paket
Zum Beispiel: Reisepässe, Personalausweise, Original-Urkunden.
Nicht generell verboten: Für genau diese Papiere gibt es die Sendungsart „Dokumente“ zum Pauschalpreis. Lose in einem Paket dürfen sie nicht mitreisen.
Verderbliche Lebensmittel und lebende Tiere
Zum Beispiel: frisches Fleisch und Fisch, Milchprodukte, Pflanzen, lebende Tiere.
Haltbar verpackte Lebensmittel sind nach Absprache möglich.
Gefälschte und nicht deklarierte Handelswaren
Zum Beispiel: Markenfälschungen, unversteuerte Zigaretten, Alkohol zum Weiterverkauf.
Verschreibungspflichtige Medikamente ohne Nachweis
Zum Beispiel: Medikamente in Handelsmengen, Betäubungsmittel-Rezepte.
Kleine Mengen für den Eigenbedarf bitte vorher anmelden.
Im Zweifel: kurz nachfragen
Du bist dir bei einem Gegenstand nicht sicher? Schreib uns an azd-transport@outlook.com oder ruf an unter +49 157 82034336. Eine Minute Rückfrage ist besser als eine Sendung, die im Zoll hängen bleibt.
Folgen bei Verstoß
Enthält eine Sendung verbotene oder nicht deklarierte Waren, können wir die Beförderung verweigern. Für Schäden, Beschlagnahmen, Bußgelder oder Verzögerungen, die dadurch entstehen, haftet der Absender. [Genaue Rechtsfolgen und mögliche Kostenübernahme anwaltlich prüfen und hier konkretisieren.]
Diese Liste ist nicht abschließend
[Die endgültige Liste muss zoll- und transportrechtlich geprüft werden — insbesondere gegen die Einfuhrbestimmungen der marokkanischen Zollverwaltung (ADII), die deutschen Ausfuhrvorschriften und die ADR-Gefahrgutvorschriften. Auch die Vorgaben deiner Transportversicherung sind einzuarbeiten.]
Stand: noch nicht final geprüft